Vor dem Hintergrund der nach dem operativen Eingriff an der Wirbelsäule vom 1. Februar 2021 erhobenen Befunde und deren funktionellen Auswirkungen ist ohne Weiteres nachvollziehbar, dass RAD-Arzt Dr. med. B._____ in seinen Stellungnahmen vom 30. September 2022 und 20. Juni 2023 zum Schluss gelangte, dass der Beschwerdeführer aus rheumatolo- gisch-orthopädischer Sicht seit dem 1. August 2021 (ein halbes Jahr postoperativ) für angepasste leichte, wechselbelastende Tätigkeiten zu 100 % arbeitsfähig sei (VB 93 S. 3 und 111 S. 2). Diese Einschätzung findet eine Stütze sowohl im ambulanten Bericht des Kantonsspitals C._____, Wirbel-