sich im Vergleich zu präoperativ deutlich gelindert. Der Beschwerdeführer habe sich zwischenzeitlich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) angemeldet (VB 102 S. 45). Dem Bericht des Kantonsspitals C._____ vom 28. Januar 2022 zur neurologischen Sprechstunde vom gleichen Datum lässt sich sodann entnehmen, dass der Beschwerdeführer aufgrund persistierender lumbaler Rückenschmerzen sowie einer diffusen Schwäche des linken Beines bei Status nach operativer Versorgung einer Diskusherniation und hochgradiger Spinalkanalstenose L4/5 zu einer neurologischen und elektrophysiologischen Untersuchung zugewiesen worden sei (VB 102 S. 55).