Aufgrund der vorliegenden Informationen (psychopathologischer Befund, mehrheitlich gering ausgeprägte funktionelle Einschränkungen gemäss Mini-ICF) könne die dokumentierte schwere depressive Episode (ICD-10 F32.2) nicht mit ausreichender Sicherheit nachvollzogen werden. Auch der aufgeführte Behandlungsumfang (zehn Termine von Behandlungsaufnahme am 20. März 2023 bis 26. Oktober 2023, keine Überprüfung der medikamentösen Compliance mittels Serumspiegelkontrollen) erscheine mit einer schweren psychischen Beeinträchtigung nicht vereinbar, da eine solche Beeinträchtigung in der Regel mit einem erheblichen Leidensdruck einher-