4.2.2. Aufgrund der Einwände des Beschwerdeführers gegen den Vorbescheid vom 7. Oktober 2022 und weiterer eingegangener medizinischer Berichte wurde RAD-Arzt Dr. med. B._____ erneut um Stellungnahme gebeten. Dieser führte am 20. Juni 2023 ergänzend zur Stellungnahme vom 30. September 2022 aus, nebst den Rückenbeschwerden bestehe nun ein sekundäres psychisches Leiden mit depressiver Entwicklung (VB 111 S. 2). Zur Diskussion stehe weiterhin die Arbeitsfähigkeit für angepasste leichte Tätigkeiten aus rheumatologisch-orthopädischer und neu auch aus internis- tisch-kardiologischer und psychiatrischer Sicht.