Anhand der vorliegenden fachärztlichen Berichte sei davon auszugehen, dass seit dem 1. August 2021, also ein halbes Jahr postoperativ, für angepasste leichte wechselbelastende Tätigkeiten wieder eine Arbeitsfähigkeit von 100 % gegeben sei. Insbesondere auch aus neurologischer Sicht lasse sich, bei weiterhin regulärem postoperativem Verlauf, ab dem 1. August 2021 keine Arbeitsunfähigkeit begründen. Dafür spreche ebenfalls, dass im neusten MRI der LWS vom 9. September 2022 explizit weiterhin keine Spinalkanalstenose, höhergradige foraminale Stenose oder Neurokompression zur Darstellung kommen würden (VB 93 S. 4).