2.2. Mit Vernehmlassung vom 14. Februar 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 20. Februar 2024 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen und ihr die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese teilte am 1. März 2024 mit, dass sie auf eine Stellungnahme verzichte. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: