"1. Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, dem Beschwerdeführer mindestens eine halbe IV-Rente auszurichten. 2. Eventualiter sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und die Streitsache an die Vorinstanz zurückzuweisen, damit sie nach Vornahme von weiteren medizinischen und erwerblichen Abklärungen neu entscheidet. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich 8.1 % Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegnerin."