Nach Rücksprache mit dem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) stellte sie dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 7. Oktober 2022 die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht, wogegen dieser am 7. November 2022, 16. März sowie 8. November 2023 Einwand erhob. Die Beschwerdegegnerin holte weitere medizinische Berichte und – nach erneuter Rücksprache mit dem RAD – eine psychiatrische Beurteilung eines beratenden Arztes ein und entschied schliesslich mit Verfügung vom 20. Dezember 2023 ihrem Vorbescheid entsprechend. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 16. Januar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: