1.2. Am 23. November 2020 meldete sich der Beschwerdeführer abermals bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge medizinische sowie erwerbliche Abklärungen und holte die Akten der Krankentaggeldversicherung ein. Nach Rücksprache mit dem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) stellte sie dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 7. Oktober 2022 die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht, wogegen dieser am 7. November 2022, 16. März sowie 8. November 2023 Einwand erhob.