begründen können [39.5 Tage * 365 = x * 100 + (365 – x) * 20, x]). 4.2. Zusammenfassend beruht die Beurteilung der Folgen der von der Beschwerdeführerin im Dezember 2022 erlittenen Frakturen durch Dr. med. B._____ auf einer lückenhaften Aktenlage und ist betreffend Beurteilungszeitraum nicht umfassend. Es bestehen somit zumindest geringe Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit der versicherungsinternen ärztlichen Feststellungen, weshalb weder auf den Bericht von Dr. med.