2022 eine komplette Berstungsfraktur Th12 mit Hinterkantenbeteiligung, welche am 19. Dezember 2022 mittels dorsaler Stabilisierung (Viper-Prime) versorgt wurde (vgl. Austrittsbericht Stadtspital C._____ vom 24. Dezember 2022; VB 272 S. 4). Entsprechende Berichte lagen den Gutachtern jedoch nicht vor. Das ABI-Gutachten beruht folglich auf einem unvollständigen Sachverhalt, weshalb dieses für sich alleine nicht als Grundlage für die Beurteilung des Rentenanspruchs der Beschwerdeführerin dienen kann.