Die Beschwerdegegnerin bringt hiergegen neben verschiedentlichen Verletzungen des rechtlichen Gehörs insbesondere vor, das ABI-Gutachten stütze sich nicht auf die vollständigen Akten und beim Bericht von Dr. med. B._____ beständen zumindest geringe Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit der versicherungsinternen ärztlichen Feststellungen, weshalb weitere Abklärungen im Sinne eines gerichtlichen, polydisziplinären Gutachtens durchzuführen seien. Zu prüfen ist folglich die Beweiskraft des ABI-Gutachtens sowie des Berichts von Dr. med.