1. Streitig und zu prüfen ist der Rentenanspruch der Beschwerdeführerin. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in ihrer Beurteilung auf das Gutachten des ABI vom 9. Januar 2023 sowie den Bericht von Dr. med. B._____, RAD, vom 26. September 2023. Die Beschwerdegegnerin bringt hiergegen neben verschiedentlichen Verletzungen des rechtlichen Gehörs insbesondere vor, das ABI-Gutachten stütze sich nicht auf die vollständigen Akten und beim Bericht von Dr. med.