2. Eventualiter habe in Aufhebung der angefochtenen Verfügung vom 24.06.2024 eine Rückweisung an die Vorinstanz zur ergänzenden Abklärung im Sinne von Art. 43 und 44 ATSG zu erfolgen mit dem Auftrag an die Vorinstanz zum Einholen eines polydisziplinären Ergänzungsgutachtens in den Fachbereichen manuelle Medizin (Orthopädie), Innere Medizin, Rheumatologie und Psychiatrie / Psychotherapie durch eine objektiv-neut- rale MEDAS-Gutachterstelle, evt. durch das ABI Basel, Kosten zu Lasten der Vorinstanz.