" 1. 1.1. Die angefochtene Verfügung vom 24.06.2024 sei aufzuheben und der Beschwerdeführerin eine IV-Rente gemäss Beweisergebnis zuzusprechen. 1.2. Im Sinne eines Beweisantrages: Das Versicherungsgericht habe direkt ein polydisziplinäres Ergänzungsgutachten in den Fachbereichen manuelle Medizin (Orthopädie), Innere Medizin, Rheumatologie und Psychiatrie / Psychotherapie durch eine objektiv-neutrale MEDAS-Gutachterstelle, evt. durch das ABI Basel, erstellen zu Lasten, Kosten zu Lasten der Vorinstanz. -3-