_, Facharzt für Innere Medizin, Regionaler Ärztlicher Dienst (RAD), die Beschwerdeführerin am 25. September 2023 und erstatte hierüber am 26. September 2023 Bericht. Gestützt auf diese Unterlagen stellte die Beschwerdegegnerin mit Vorbescheid vom 10. Oktober 2023 die Abweisung des Leistungsbegehren in Aussicht. Zu den dagegen erhobenen Einwänden holte die Beschwerdegegnerin beim RAD eine Stellungnahme ein und hielt mit Verfügung vom 24. Juni 2024 am Vorbescheid fest. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 14. August 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: