2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 15. Oktober 2024 die Abweisung der Beschwerde. -3- 2.3. Die Beschwerdeführerin äusserte sich mit Eingabe vom 17. Februar 2025, hielt an ihren Anträgen fest und beantragte zudem die Edition eines Audiofiles bzw. des Transskripts eines Telefonats zwischen einem Mitarbeiter der Beschwerdegegnerin und dem Vertreter der Beschwerdeführerin. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: