3. Ich bitte das Gericht zu prüfen, ob das falsche bzw. unvollständige Zitieren von Gesetzesartikel KVV Art. 10 (von den unterzeichnenden Rechtsanwälten im Einsprache-Entscheid vom 17.6.2024), gemäss Art. 317 StGB eine Straftat darstellt. 4. Des Weiteren bitte ich das Gericht zu prüfen, ob sich die gemeinsame Einrichtung KVG Olten sich der Straftat StGB 287 schuldig gemacht hat, in dem die gemeinsame Einrichtung KVG Olten stellvertretend für die Helsana Versicherungen AG bzw. Gerichte, Entscheide/Verfügungen erlassen, ob ein verspäteter Krankenkassenbeitritt entschuldbar ist oder nicht."