Am 3. Februar 2023 stellte sie ein Gesuch um (weitere) Befreiung von der Versicherungspflicht nach KVG, welches von der Gemeinsamen Einrichtung KVG abschlägig beschieden wurde (Vorbescheid vom 22. Mai 2023). Die Beschwerdeführerin schloss in der Folge eine Versicherung nach KVG ab 1. Juli 2023 bei der Beschwerdegegnerin ab. Diese erhob von der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 30. November 2023 einen Prämienzuschlag von 30 % während 1'012 Tagen wegen verspäteten Beitritts in die Grundversicherung. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 17. Juni 2024 ab.