1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde – soweit darauf eingetreten wird – wird der Beschwerdeführer verpflichtet, der Beschwerdegegnerin Fr. 1'287.20 für ausstehende Prämien, zuzüglich 5 % Zins seit dem 20. Mai 2023, Kostenbeteiligungen von Fr. 1'062.60 sowie Dossiergebühren von Fr. 80.00 zu bezahlen. 2. Der in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ erhobene Rechtsvorschlag wird im Umfang von Fr. 1'287.20 für ausstehende Prämien, zuzüglich 5 % Zins seit dem 20. Mai 2023, von Fr. 1'062.60 für Kostenbeteiligungen sowie von Fr. 80.00 für Dossiergebühren beseitigt.