3.6. Zusammenfassend schuldet der Beschwerdeführer der Beschwerdegegnerin Prämien in Höhe von Fr. 1'287.20 zzgl. Zins zu 5 % seit dem 20. Mai 2023, Fr. 1'062.60 an Kostenbeteiligungen sowie Fr. 80.00 an Dossiergebühren. Die Beschwerde ist entsprechend teilweise gutzuheissen und die Forderungssumme entsprechend zu reduzieren. In diesem Umfang ist der in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ erhobene Rechtsvorschlag zu beseitigen.