3. 3.1. Die Kostenbeteiligungsforderung der Beschwerdegegnerin in Höhe von insgesamt Fr. 1'062.60 ergibt sich schlüssig und nachvollziehbar aus der -5- Zahlungsübersicht der Beschwerdegegnerin (VB I 14) sowie den jeweiligen Leistungsabrechnungen. Daraus ergeben sich folgende ausstehende Kostenbeteiligungen: