2. Die Löschung der Betreibung beim Betreibungsamt Q._____ und 3. Die Gutheissung der Rückforderung über CHF 1093.00 Alles unter Kosten und Entschädigungsfolgen der Krankenkasse" 2.2. Mit Eingabe vom 30. August 2024 reichte der Beschwerdeführer den angefochtenen Einspracheentscheid sowie weitere Beilagen zu den Akten. 2.3. Mit Eingabe vom 16. September 2024 beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2.4. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 28. November 2024 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.