Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 10. April 2024 Rechtsvorschlag. Mit Verfügung vom 23. April 2024 beseitigte die Beschwerdegegnerin den vom Beschwerdeführer erhobenen Rechtsvorschlag und verpflichtete ihn zur Zahlung von Fr. 2'693.75 zzgl. Verzugszins von 5 % ab dem 9. April 2023 sowie Mahnspesen und Betreibungskosten in Höhe von Fr. 154.00. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 27. Juni 2024 ab. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 27. Juni 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 5. August 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: " 1. Die Aufhebung des Eisspracheenteides der Krankenkasse Wädenswil