_ vom 13. August 2024, welcher die Diagnose von Verletzungen des zervikalen Rückenmarks, nicht näher bezeichnet (Status nach HWS-Distorsion Auffahrunfall, Status nach Sturz), zervikale spinale Stenose (C4-5, C5-6), stellte, lassen sich in medizinischer Hinsicht keine weiteren Angaben bezüglich eines natürlichen Kausalzusammenhangs zwischen den geltend gemachten Beschwerden und der beim Unfallereignis vom 18. Mai 1994 erlittenen HWS-Distorsion entnehmen. Auch dem vom Beschwerdeführer mit Eingabe vom 17. Oktober 2024 eingereichten Bericht von med. pract. E._____ und des Psychologen Dr. phil. F._____ vom 15. Oktober 2024, gemäss welchem die Schmerzen des Beschwerdeführers unfallbedingt