5.3. Dem vom Beschwerdeführer im vorliegenden Beschwerdeverfahren mit Eingabe vom 23. August 2024 eingereichten Bericht von Dr. med. D._____ vom 13. August 2024, welcher die Diagnose von Verletzungen des zervikalen Rückenmarks, nicht näher bezeichnet (Status nach HWS-Distorsion Auffahrunfall, Status nach Sturz), zervikale spinale Stenose (C4-5, C5-6), stellte, lassen sich in medizinischer Hinsicht keine weiteren Angaben bezüglich eines natürlichen Kausalzusammenhangs zwischen den geltend gemachten Beschwerden und der beim Unfallereignis vom 18. Mai 1994 erlittenen HWS-Distorsion entnehmen.