Vor diesem Hintergrund leuchtet ein, dass Dr. med. C._____ im Rahmen der Prüfung eines Rückfalls gestützt auf den Bericht von Dr. med. B._____ sowie die weiteren medizinischen Akten das Vorliegen eines natürlichen Kausalzusammenhangs zwischen den vom Beschwerdeführer als Rückfall geltend gemachten Rücken- und Schulterbeschwerden und der beim Unfall vom 18. Mai 1994 erlittenen HWS-Distorsion verneinte.