2.2. Mit Vernehmlassung vom 25. September 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers. 2.3. Mit Eingabe vom 17. Oktober 2024 (Poststempel) reichte der Beschwerdeführer einen Bericht von med. pract. E._____ und des Psychologen Dr. phil. F._____ vom 15. Oktober 2024 ein. 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 22. Januar 2025 wurden von der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau, IV-Stelle, Aarau, die IV-Akten beigezogen. 2.5. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 29. Januar 2025 wurden von der G._____ AG die Akten betreffend den Beschwerdeführer beigezogen.