2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 22. Juli 2024 (Postaufgabe: 19. Juli 2024) fristgerecht Beschwerde, verbesserte diese mit Eingabe vom 23. August 2024 und beantragte sinngemäss die Aufhebung des angefochtenen Einspracheentscheids und die Zusprache einer Entschädigung für die erlittenen Schmerzen und Lebenseinschränkungen in Höhe von Fr. 600'000.00. Gleichzeitig reichte er einen Bericht von -3- Dr. med. D._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 13. August 2024 ein.