1. 1.1. Der 1953 geborene Beschwerdeführer war bei der Schweizerische Natio- nal-Versicherungs-Gesellschaft AG, heute Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG (Beschwerdegegnerin), gegen die Folgen von Unfällen versichert, als er am 18. Mai 1994 bei einem Auffahrunfall eine Distorsion der Halswirbelsäule (HWS) erlitt. Die Beschwerdegegnerin anerkannte in der Folge mit Schreiben vom 14. Juli 1994 zunächst ihre Leistungspflicht für das fragliche Ereignis und richtete die entsprechenden vorübergehenden Versicherungsleistungen (Taggeld und Heilbehandlung) aus. Gestützt auf das orthopädische Gutachten von Dr. med.