3.2. Im Arbeitsvertrag vom 2. Januar 2024 wurde vereinbart, dass die Arbeitnehmerin von Fall zu Fall, für längere oder kürzere Arbeitseinsätze, ganztägig oder stundenweise eingesetzt werde. Im Jahresdurchschnitt betrage die wöchentliche Arbeitszeit 14.70 Stunden, was einem Arbeitspensum von 35 % entspreche. Zudem wurden ein Stundenlohn von Fr. 22.80 sowie eine Ferien- und Feiertagsentschädigung von Fr. 3.34 pro Stunde vereinbart -4-