4.2. Zudem fehlen wesentliche Unterlagen, wie beispielsweise die Rentenverfügung der Invalidenversicherung, auf die sich die Entscheide der Beschwerdegegnerin betreffend Ergänzungsleistungen stützen. Die Beschwerdegegnerin ist darauf aufmerksam zu machen, dass sie verpflichtet ist, ein vollständiges Aktendossier über das Verfahren zu führen, um gegebenenfalls ordnungsgemäss Akteneinsicht gewähren und bei einem Weiterzug eines von ihr erlassenen Entscheids diese Unterlagen an die -5-