__ AG bestritten. Deren Hinweis, dass sie eine Zusammenarbeit mit der B._____ AG durch ein solches, vom Beschwerdeführer behauptetes Vorgehen nicht hätten gefährden wollen, erscheint grundsätzlich glaubhaft. Hingegen gab der Beschwerdeführer selbst an, dass er vor dem Probetag von einem höheren bzw. "zufriedenstellenden" Lohn ausgegangen sei, sich am Probetag vor Ort aber herausgestellt habe, dass der Stundenlohn tiefer sei, und er macht geltend, die B._____ AG habe versucht, ihn um sein Geld zu betrügen. Er machte zudem geltend, dass er einen höheren Stundenlohn brauche, um seine krankheitsbedingt erhöhten Ausgaben decken zu können (vgl. VB 55). Somit erscheint seine Aussage, die C.___