Sie könne weder bestätigen noch widerlegen, dass ein Schichtleiter oder Manager dem Beschwerdeführer eine Visitenkarte gegeben habe. Sie würden jedoch den Bewerbern oft eine Visitenkarte mitgeben, damit diese die zuständige Person direkt kontaktieren könnten, falls nach dem Gespräch noch Fragen auftauchten. Weitere Angaben könne sie nicht machen, bzw. sie habe auch keine Unterlagen diesbezüglich (VB 31).