In der Einsprache vom 24. April 2024 machte der Beschwerdeführer geltend, dass ihn der "Manager" des Einsatzbetriebs für die Summe, die die B._____ AG für ihn habe haben wollen, nicht habe einstellen wollen. Dieser habe ihm vorgeschlagen, seinen Lebenslauf erneut einzureichen, "um dann einige Wochen warten zu müssen". Dann hätte er die Möglichkeit gehabt, unter Umgehung der B._____ AG direkt zur C._____ AG zu gelangen. Es sei nicht seine Schuld gewesen, dass er die Stelle nicht angenommen habe. Niemand bei der C._____ AG habe ihn über die B._____ AG einstellen wollen (vgl. VB 39).