Mit Stellungnahme vom 6. April 2024 machte der Beschwerdeführer erneut geltend, dass der Schichtleiter des Einsatzbetriebs nicht daran interessiert gewesen sei, ihn einzustellen, weil die B._____ AG zu viel Geld für ihn gewollt habe, und diese hätten ihm wiederum einen sehr niedrigen Lohn geboten. Der Schichtleiter habe gesagt, er solle ein paar Wochen warten und sich dann direkt an ihn wenden. In der Zwischenzeit habe er aber einen anderen Job gefunden.