Bis heute hätten sie weder ein Feedback des Beschwerdeführers erhalten noch könnten sie ihn erreichen. Der Kunde sei an einer temporären Anstellung des Beschwerdeführers interessiert gewesen, aber leider sei der Beschwerdeführer nicht bereit gewesen, über den Stundenlohn zu verhandeln und habe auf Fr. 34.00 pro Stunde beharrt (Vernehmlassungsbeilage [VB] 86; 101). Auf Nachfrage des Beschwerdegegners, welchen Stundenlohn die B._____ AG dem Beschwerdeführer angeboten habe, teilte ihm die B._____ AG mit, dass der Beschwerdeführer (brutto) Fr. 30.00 pro Stunde hätte verdienen können (VB 85; 100).