3. 3.1. 3.1.1. Mit E-Mail vom 25. Januar 2024 teilte die B._____ AG dem Beschwerdegegner mit, dass der Beschwerdeführer am 24. Januar 2024 einen Probetag als Einrichter (100%-Pensum, ab sofort, unbefristet) in einem Einsatzbetrieb in X._____ (C._____ AG) absolviert habe. Die Anstellung wäre "temporär", d.h. durch die B._____ AG, erfolgt. Bis heute hätten sie weder ein Feedback des Beschwerdeführers erhalten noch könnten sie ihn erreichen.