2024, S. 142 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung). Dass eine versicherte Person von der Weiterführung der Heilbehandlung profitieren würde, genügt praxisgemäss nicht, um den Fallabschluss hinauszuzögern (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_511/2022 vom 8. Februar 2023 E. 6.1.4 mit Hinweisen). Auch weiterhin indizierte physiotherapeutische Massnahmen stehen einem -9-