4.4. Auf Rückfrage führte Dr. med. F._____ am 22. August 2023 aus, orthopädisch sei von weiterer Therapie kein Benefit zu erwarten. Auf neurologischem Gebiet könne eine weitere Heilbehandlung als Folge des Unfalles noch notwendig sein etwa durch die fortgesetzte Verordnung von Lokalanästhetika sowie die Anwendung von antineuralgisch wirkenden Medikamenten. Wegen des moderaten Beschwerdebildes werde aus neurologischer Sicht jedoch nicht zu einer invasiven Therapie geraten (VB 188 S. 3).