Betreffend die noch geklagten Beschwerden führten die Gutachter aus, die Beschwerdeführerin verspüre nach längerer Belastung Schmerzen. Das Tanzen habe sie aufgrund von einschiessenden Schmerzen bei unwillkürlichen Bewegungen, welche beim Tanzen unvermeidbar seien, aufgeben müssen. Sie könne etwa zwei bis drei Stunden wandern, dann würden Schmerzen einsetzen. Bei längeren Wanderungen könne sie durch ein Analgesiepflaster oder schmerzlindernde Creme die Beschwerden lindern (VB 177 S. 23). Spätestens zum Zeitpunkt der aktuellen Begutachtung (16. Mai 2023) könne vom Abschluss der medizinischen Behandlung ausgegangen werden.