4. 4.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in ihrem Einspracheentscheid vom 26. Juni 2024 (VB 213) im Wesentlichen auf das bidisziplinäre neurolo- gisch-orthopädische Gutachten der D._____ vom 8. Juni 2023. Darin werden folgende überwiegend wahrscheinlich in einem Kausalzusammenhang zum Ereignis vom 28. März 2021 stehende Diagnosen gestellt (VB 177 S. 22): "S82.6 Leichtgradiges Malleolarsyndrom rechts mit freier Beweglichkeit des OSG und USG, Bandstabilität, belastungsabhängiger unspezifischer lateraler perimalleolärer Schmerz-/dynästhesieangabe, […] -6-