Gutachten vom 8. Juni 2023) bidisziplinär begutachten. Gestützt auf das Gutachten sowie die ergänzende Stellungnahme der Gutachterstelle vom 22. August 2023 und eine erneute Stellungnahme des beratenden Arztes Dr. med. C._____ vom 19. Dezember 2023 wies die Beschwerdegegnerin die gegen die Verfügung erhobene Einsprache mit Einspracheentscheid vom 26. Juni 2024 ab. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 26. Juni 2024 erhob die Beschwerdeführerin am 25. Juli 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: