1. Die 1992 geborene Beschwerdeführerin war als Projektleiterin bei der B._____ AG angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert, als sie sich am 28. März 2021 bei einem Sturz beim Langlaufen einen Bruch des Fussgelenks zuzog. Die Beschwerdegegnerin erbrachte im Zusammenhang mit dem fraglichen Ereignis in der Folge Heilbehand- lungs- und Taggeldleistungen. Nach verschiedenen Abklärungen und Einholung mehrerer Aktenbeurteilungen ihres beratenden Arztes Dr. med. C.____