Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Beschwerdeführer stellten am 3. Dezember 2019 einen Antrag auf Prämienverbilligung für das Jahr 2020. Mit Verfügung vom 23. Januar 2020 sprach ihnen die Beschwerdegegnerin Prämienverbilligung von Fr. 578.65 monatlich bzw. Fr. 6'943.80 für das ganze Jahr zu.