"1. Der angefochtene Einsprache-Entscheid sei aufzuheben. 2. In Aufhebung des angefochtenen Entscheides sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen zwecks Gewährung einer Frist für die ergänzende Begründung der Einsprache. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. MWST zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 20. August 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: