3.5. Anhand des Dargelegten ergeben sich keine auch nur geringen Zweifel an der Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit der Beurteilung von Dr. med. B._____, weshalb auf diese betreffend Fallabschluss wie auch betreffend Rentenprüfung abzustellen und auf weitere Abklärungen zu verzichten ist. 3.6. 3.6.1. Schliesslich bringt der Beschwerdeführer vor, es müsse bei der Berechnung des Invaliditätsgrades eine Parallelisierung vorgenommen werden. Er legt aber nicht dar, gestützt auf welches Vergleichseinkommen eine Parallelisierung vorzunehmen wäre (Beschwerde S. 15 f.).