mit Berichten vom 11. April 2023 und 12. Juli 2023 gestützt auf die Ergebnisse der Operation vom 13. März 2023 fest (VB 243; 253). Zu keiner massgeblich anderen Einschätzung gelangte auch Dr. med. C._____. Dieser hielt mit Bericht vom 28. September 2022 fest, es bestehe für Tätigkeiten mit dem rechten Arm weiterhin eine volle Arbeitsunfähigkeit. Sehr leichte Tätigkeiten ohne repetitive Gewichte seien jedoch erlaubt (VB 196). Gemäss Bericht von Dr. med. C._____ vom 12. Mai 2023 habe sich der Zustand des Beschwerdeführers zudem verbessert (VB 248), womit davon auszugehen ist, dass sich das von Dr. med. C.