3.2. Dr. med. B._____ legte mit Beurteilung vom 26. Oktober 2022 die relevante Aktenlage (inkl. eigene Beurteilung vom 15. September 2022; Vernehmlassungsbeilage [VB] 194 S. 1; 205 S. 3) dar und kam gestützt darauf zum Schluss, dass durch die Fortsetzung der ärztlichen Behandlung keine namhafte Besserung des Gesundheitszustandes mehr erreicht werden könne. Es sei durch Anpassung und Angewöhnung das bestmögliche Ergebnis an die – gemäss MRI Schulter rechts vom 22. März 2021 vorliegende – Reruptur der Supraspinatussehne erreicht. Die natürliche Reparation und das Remodelling seien nach eineinhalb Jahren seit der Operation abgeschlossen (vgl. auch Beurteilung Dr. med.