3. 3.1. Der Beschwerdeführer bringt betreffend Fallabschluss zusammenfassend vor, die Beurteilungen von Dr. med. B._____ seien widersprüchlich. Insbesondere könne der Fallabschluss zeitlich nicht vor der Operation betreffend Osteosynthesematerialentfernung liegen und es sei nicht ersichtlich, welche Rolle der diagnostizierten Reruptur der Supraspinatussehne zukomme. Zudem sei es nicht Aufgabe des Mediziners, den Willen des Beschwerdeführers bezüglich weiterer Operationen rechtlich zu würdigen (Beschwerde S. 7 ff.). -5-